02.05.2024  Intern

Stellungnahme zum Lizenzierungsverfahren

Bezüglich der Stellungnahme des Bergischen Handball Clubs 06. e. V. vom heutigen Donnerstag (02.05.2024) erklärt die Handball-Bundesliga GmbH folgendes:

  • Die durch die Gesellschafter des Handball-Bundesliga e. V. auf der ordentlichen Mitgliedersammlung einstimmig bestellte, unabhängige und nicht weisungsgebundene Lizenzierungskommission des Handball-Bundesliga e. V. hält sich vollumfänglich an die Vorgaben und Verfahrensabläufe der HBL-Satzung sowie der Lizenzierungsordnung nebst Richtlinien. Diese sind auf der HBL-Homepage einsehbar.

  • Der Antrag des Bergischen Handball Clubs auf Einsicht in die Unterlagen des Lizenzierungsverfahrens des Handball-Bundesliga e. V. (Ligaverband) der Saison 2023/24 und 2024/25 betreffend des Handball Sport Verein Hamburg wurde von der unabhängigen Lizenzierungskommission abgewiesen. Gegen den Beschluss vom 29.04.2024 kann vom Bergischen Handball Club innerhalb einer Woche nach Zustellung Beschwerde eingelegt werden.

  • Die Entscheidung der Abweisung des Antrags auf Einsichtnahme in die Lizenzunterlagen des Ligakonkurrenten Handball Sport Verein Hamburg fußt auf § 13 Ziffer 7 der Ordnung zur Lizenzierung nebst Richtlinien (LZO). Dieser verpflichtet Ligaverband und HBL GmbH, sämtliche während des Lizenzierungsverfahrens von den Lizenzbewerben erhaltene Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese weder direkt noch indirekt Dritten offenzulegen.

  • Die eindeutige Verpflichtung zur Geheimhaltung ist grundlegend für das gesamte Lizenzierungssystem der Handball-Bundesligen. Damit wird einer Ausforschung von Konkurrenten vorgebeugt. Gleichzeitig werden Integrität und Stabilität des Lizenzierungssystems gesichert.

Der Ablauf des gesamten Lizenzierungsverfahrens ist klar definiert, streng standardisiert und stellt die Basis des organisierten Wettbewerbes der Handball-Bundesligen sicher.