06.05.2024  Intern

Präsidium des Handball-Bundesliga e. V. bestätigt Entscheidung der unabhängigen Lizenzierungskommission vom 17. April 2024

Am heutigen Montag gibt die HBL GmbH in Absprache mit dem Präsidium des Handball-Bundesliga e. V. bekannt, dass der fristgemäß eingereichten Beschwerde des Handball Sport Verein Hamburg gegen die durch Beschluss vom 17.04.2024 erfolgte Lizenzerteilung unter der Voraussetzung des Nachweises der Erfüllung einer Bedingung nicht abgeholfen wird.

Damit bestätigt das Präsidium des HBL e. V. nach intensiver Beratung die Entscheidung der Lizenzierungskommission vom 17. April d. J. Das Präsidium folgt insbesondere der Bewertung der Lizenzierungskommission, dass dem Handball Sport Verein Hamburg mit der gesetzten Frist bis Freitag, 03. Mai 2024, 12.00 Uhr, also von 16 Tagen, ausreichend Gelegenheit gegeben worden ist, den Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Schließung der ermittelten erheblichen Liquiditätslücke zu erbringen.

Dem Handball Sport Verein Hamburg wurde am genannten Datum (17.04.24) die Lizenz für die Saison 2024/25 nur unter der Bedingung erteilt, dass der Lizenzierungskommission bis spätestens Freitag, 03. Mai, 2024, 12.00 Uhr nachgewiesen wird, dass die ermittelte erhebliche Liquiditätslücke geschlossen worden ist.

Den Nachweis der Erfüllung der gesetzten Bedingung hat der Handball Sport Verein Hamburg gegenüber der Lizenzierungskommission innerhalb der gesetzten Frist nicht erbracht. Entsprechend gilt die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der Handball-Bundesliga-Saison 2024/25 als nicht erteilt.

Dem Handball Sport Verein Hamburg bleibt die Möglichkeit der Anrufung des verbandsinternen Schiedsgerichts. Dies muss innerhalb einer Woche nach Zustellung des Bescheides durch die HBL GmbH erfolgen.            

Das Lizenzierungsverfahren für die Saison 2024/25 läuft seit dem 01. März 2024. Die Ordnung zur Lizenzierung nebst Richtlinien (LZO) ist einsehbar unter www.liquimoly-hbl.de.